IBCLC steht für International Board Certified Lactation Consultant. Diese Bezeichnung ist geschützt, d.h. nur nach einem erfolgreichen ablegen des international anerkannten Examens bei der IBLCE®, darf eine Stillberaterin diese Berufsbezeichnung  verwenden.


Diese wird für 5 Jahre vergeben und muss  dann erneut erworben werden.


Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung sind  sehr streng und umfangreich. 


Es gibt 3 Mögliche Pfade


1. Fachpersonal in einem (von der IBCLE) anerkannten medizinisch/ pflegerischen Beruf


2. Akkreditierte akademische Programme ( Akkademischer Abschluss in humaner Laktation und Stillen)


3. Mentoring bei einer IBCLC ( Pläne müssen vorher von IBLCE genehmigt werden)


Zusätzlich bei allen 3 Möglichkeiten:


- mind. 95 Stunden laktationsspezifischer Unterricht innerhalb von fünf Jahren unmittelbar vor der Prüfung

- 300-1000 Stunden laktationsspezifische Praxis unter Aufsicht (Umfang je nach Zulassungspfad)

- Einhaltung des Beruflichen Verhaltenskodex des IBLCE® für durch das  Internationale Gremium zertifizierte Still-und Laktationsberater/innen, mit Nachweis