IBCLC steht für International Board Certified Lactation Consultant. Diese Bezeichnung ist geschützt, d.h. nur nach einem erfolgreichen ablegen des international anerkannten Examens bei der IBLCE®, darf eine Stillberaterin diese Berufsbezeichnung verwenden.
Diese wird für 5 Jahre vergeben und muss dann erneut erworben werden.
Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung sind sehr streng und umfangreich.
Es gibt 3 Mögliche Pfade
1. Fachpersonal in einem (von der IBCLE) anerkannten medizinisch/ pflegerischen Beruf
2. Akkreditierte akademische Programme ( Akkademischer Abschluss in humaner Laktation und Stillen)
3. Mentoring bei einer IBCLC ( Pläne müssen vorher von IBLCE genehmigt werden)
Zusätzlich bei allen 3 Möglichkeiten:
- mind. 95 Stunden laktationsspezifischer Unterricht innerhalb von fünf Jahren unmittelbar vor der Prüfung
- 300-1000 Stunden laktationsspezifische Praxis unter Aufsicht (Umfang je nach Zulassungspfad)
- Einhaltung des Beruflichen Verhaltenskodex des IBLCE® für durch das Internationale Gremium zertifizierte Still-und Laktationsberater/innen, mit Nachweis